ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER FÜTTERER & THANNER IMMOBILIEN GMBH
1. Geltung und Vertragsschluss
Mit der Anforderung eines Exposés oder der Inanspruchnahme unserer Maklerleistung in Kenntnis der Provisionspflicht und der Höhe der Provision kommt zwischen dem Kunden und der Fütterer & Thanner Immobilien GmbH ein Maklervertrag zustande. Sofern gesetzlich vorgeschrieben (insbesondere bei Kaufverträgen über Einfamilienhäuser und Wohnungen gemäß § 656a BGB), bedarf der Maklervertrag zu seiner Wirksamkeit der Textform. Diese AGB sind Bestandteil des Maklervertrages.
2. Vertraulichkeit und Weitergabeverbot
Alle durch uns übermittelten Informationen und Unterlagen, insbesondere Exposés, sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt und streng vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Fütterer & Thanner Immobilien GmbH zulässig. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte (oder eine Person, an die der Dritte die Info weitergegeben hat) den Hauptvertrag ab, verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung der vereinbarten Provision sowie gegebenenfalls Schadensersatz. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Kunden vorbehalten.
Dies gilt auch für wirtschaftlich oder persönlich verbundene Personen.
3. Objektangaben und Haftung
Unsere Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich. Den Objektangaben liegen die uns erteilten Auskünfte von Verkäufern, Vermietern oder Dritten zugrunde. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit wird nicht übernommen, es sei denn, es handelt sich um ausdrücklich zugesicherte Eigenschaften oder uns fällt vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zur Last. Es obliegt dem Kunden, die Objektinformationen auf ihre Richtigkeit zu prüfen.
4. Entstehen des Provisionsanspruchs
Der Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises oder unserer Vermittlung ein Hauptvertrag zustande kommt. Mitursächlichkeit genügt. Dies gilt auch, wenn der Vertrag zu anderen Bedingungen abgeschlossen wird oder über ein anderes Objekt des nachgewiesenen Partners zustande kommt, sofern das Geschäft wirtschaftlich identisch ist (z. B. Kauf statt Miete, Erwerb von Anteilen statt Objekt).
Der Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der Hauptvertrag erst nach Beendigung des Maklervertrages zustande kommt, sofern ein ursächlicher Zusammenhang mit unserer Tätigkeit besteht.
5. Fälligkeit und Auskunftspflicht
Die Provision ist mit Abschluss des Hauptvertrages fällig und nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich über den Abschluss des Hauptvertrages sowie dessen wesentliche Inhalte (Kaufpreis/Miete) zu informieren und uns auf Verlangen eine Vertragskopie zu übersenden.
6. Provisionshöhe und gesetzliche Regelungen
Die Höhe der Provision richtet sich nach der Vereinbarung im jeweiligen Exposé bzw. Maklervertrag. Bei Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser (§ 656a BGB) gilt der gesetzliche Halbteilungsgrundsatz, sofern wir mit beiden Parteien eine entsprechende Provisionsvereinbarung getroffen haben. Bei Wohnraummietverträgen gilt das Bestellerprinzip gemäß WoVermittG.
7. Doppeltätigkeit
Wir sind berechtigt, auch für die jeweils andere Vertragspartei entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist und keine Interessenkollision vorliegt. In diesem Fall sind wir zur Unparteilichkeit verpflichtet.
8. Vorkenntnis
Ist dem Kunden das angebotene Objekt bereits bekannt, hat er uns dies unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Kalendertagen unter Angabe der Quelle in Textform mitzuteilen.
Unterbleibt dieser Hinweis, gilt das Objekt als durch uns nachgewiesen.
In diesem Fall bleibt der Provisionsanspruch bestehen, sofern durch unsere Tätigkeit ein Hauptvertrag zustande kommt.
9. Haftungsbegrenzung
Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, sofern keine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde. Die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt unberührt.
10. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verarbeitet.
Weitere Informationen sind in unserer Datenschutzerklärung einsehbar.
11. Streitbeilegung
Die Fütterer & Thanner Immobilien GmbH ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute ist der Sitz der Fütterer & Thanner Immobilien GmbH. Es gilt deutsches Recht.
13. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.